Freitag, den 27.04.2018 - Informationsveranstaltung von 10.30 - 12.00 Uhr!
Erfahren Sie alles über unser Ausbildungskonzept (Sport- und GymnastikleherIn | Physiotherapie) und unsere Einrichtung!
Ein Mitglied der Schulleitung...
Alle im Rahmen der Ausbildung angebotenen Unterrichtsveranstaltungen der Schule sind in den monatlichen Investitionen enthalten (eine Kaution wird nicht erhoben!). Ausgenommen sind hiervon Aufwendungen für Exkursionen (s. unter dem jeweiligen Ausbildungsgang) und teilweise freiwillig belegbare Seminare, die im Rahmen des Sommer- / Winterkollegs angeboten werden.
Monatliche Investition: EUR 208,00 |
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Darin sind enthalten: |
- Schulgeld für die Ausbildung zum Sport- und Gymnastiklehrer |
- Zusatzqualifikationen und Zertifikate im Wert von über EUR 5000.-- |
- Profilbildung "Zusatzqualifikationen Sporttherapie" und weitere Zusatzqualifikationen (s.u.) |
- Kostenlose bzw. stark vergünstigte Teilnahme am Sommer- / Winterkolleg |
- Unterrichtsmaterialien (z.B. Kopien) |
- Haftpflichtversicherung (Sachschäden) im Rahmen von Praktika |
- Schulunfallversicherung |
- Aufnahmegebühren |
- Nutzung der Sportstätten und Unterrichtsräume außerhalb der Unterrichtszeiten |
Die Inhalte zu nachfolgenden Lehrgängen werden in der Ausbildung zum staatlich anerkannten Sport- und Gymnastiklehrer vermittelt und sind damit in den Ausbildungskosten bereits enthalten. Teilweise fallen geringe Gebühren zur Ausstellung der Qualifikationsnachweise durch die jeweiligen Verbände an.
Monatliche Investition: EUR 344,00 (ab Oktober 2018: EUR 160,00) |
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Darin sind enthalten: |
- Aufnahmegebühren |
- Unterrichtsmaterialien (z. B. Kopien) |
- Nutzung der schuleigenen Busse zur klinischen Ausbildung (kein Rechtsanspruch) |
- Benzingeldzuschuss für Fahrtgemeinschaften zur klinischen Ausbildung (kein Rechtsanspruch) |
- Haftpflichtversicherung (Sachschäden) im Rahmen der klinischen Ausbildung |
- Schulunfallversicherung |
- Nutzung der Sportstätten und Unterrichtsräume außerhalb der Unterrichtszeiten |
Wichtig: Die Reduzierung des Schulgelds ab Oktober 2018 steht unter dem Vorbehalt der bereits angekündigten gesetzlichen Neuregelung der staatlichen Zuschüsse. |
Zusätzliche Kosten |
Prüfungsgebühr (einmalig im 6. Semester) = EUR 150,00 |
Schülerinnen und Schüler des Berufskollegs können vom Gesetzgeber vorgesehene staatliche Förderungsmaßnahmen wie Ausbildungsförderung, Fahrkartenermäßigung etc. in Anspruch nehmen. Die Übernahme der Ausbildungskosten ist in Einzelfällen möglich. Anträge sind jeweils bei den zuständigen Stellen einzureichen.
Beachten Sie: Die Ausbildung zur Doppelqualifikation (Sport/Gymnastik und Physiotherapie) wird gefördert!
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn!
www.das-neue-bafoeg.de
www.bafoeg-aktuell.de
www.bafoeg-rechner.de
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