MTT – Medizinische Trainingstherapie 2026
im Rahmen der ambulanten Rehabilitation bei muskuloskeletalen Erkrankungen
Die Abgabe von Leistungen in der ambulanten orthopädisch/traumatologischen Rehabilitation ist für Reha-Zentren hinsichtlich des sogenannten „Nichtärztlichen Fachpersonales“ (MasseurInnen und med. BademeisterInnen, PhysiotherapeutInnen und SportlehrerInnen) für den Teilbereich Muskuläres Aufbautraining/Medizinische Trainingstherapie an bestimmte Qualifikationsanforderungen gebunden, welche von den unterschiedlichen Kostenträgern nicht einheitlich definiert sind.
Bitte erkundige Dich deshalb bei den jeweiligen Kostenträgern, welche Voraussetzungen von der entsprechenden Berufsgruppe für die Abgabe von Leistungen erfüllt werden müssen.